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Umsatzsteuerregistrierung 2025:
Neue Regeln und wichtige Hinweise

Ab 2025 treten in Lettland neue Vorschriften zur Umsatzsteuer (VAT) in Kraft, die sowohl Unternehmen als auch Selbstständige betreffen. Um unerwartete Steuerlasten und mögliche Strafen zu vermeiden, ist es entscheidend, zu wissen, wer sich bei der State Revenue Service (VID) registrieren muss und wann diese Registrierung erfolgen sollte.

Wer muss sich als Umsatzsteuerpflichtiger registrieren?

Die Registrierung zur Umsatzsteuer ist für verschiedene Unternehmensformen verpflichtend, darunter:

  • Einzelpersonen mit wirtschaftlicher Tätigkeit
  • Juristische Personen wie GmbH, AG oder Vereine
  • Partnerschaften und andere eingetragene Strukturen
  • Internationale VAT-Gruppen und Steuervertreter
  • Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern, die in Lettland tätig sind

Wenn ein Unternehmen eine bestimmte Umsatzgrenze erreicht oder Geschäfte mit Unternehmen aus der EU bzw. Drittstaaten tätigt, wird die Registrierung obligatorisch.

Obligatorische Registrierung unabhängig vom Umsatz

Ab 2025 gelten neue Regeln, die eine VAT-Registrierung auch dann verpflichtend machen, wenn der Umsatz die bisherige Schwelle nicht überschreitet. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen ein Unternehmen:

  • Dienstleistungen von EU- oder Drittland-Umsatzsteuerpflichtigen bezieht (z. B. Werbung über Facebook, Google, Amazon, Etsy oder Booking.com)
  • Dienstleistungen an Umsatzsteuerpflichtige in der EU erbringt, insbesondere digitale Services
  • steuerpflichtige Umsätze in Lettland tätigt, unabhängig von der Höhe des Umsatzes

Beispiel: Wenn SIA „A" Werbung bei META PLATFORMS IRELAND LIMITED bucht, muss das Unternehmen sich vor Erhalt der Leistung registrieren – unabhängig vom Wert. Ähnlich gilt für Selbstständige, die über Plattformen wie Etsy Produkte verkaufen und dafür Gebühren zahlen.

Umsatzschwellen für die Registrierung

Die wichtigsten Umsatzgrenzen für die Registrierung sind:

  • 50.000 € Jahresumsatz aus Waren- oder Dienstleistungsverkäufen
  • 10.000 € Einkaufssumme für Waren aus EU-Ländern

Liegt der Umsatz unter diesen Grenzen, ist eine Registrierung normalerweise nicht erforderlich – außer es werden Dienstleistungen von Umsatzsteuerpflichtigen in der EU oder Drittstaaten bezogen.

Hinweis: Diese Schwellenwerte gelten nicht für gelegentliche Verkäufe von Anlagevermögen oder immateriellen Investitionen.

Aufgeschobene Registrierung: Wie funktioniert es?

Unternehmen, deren Jahresumsatz zwischen 50.000 € und 55.000 € liegt, können die Registrierung bis Jahresende aufschieben und die Umsatzsteuer erst ab dem 1. Januar des Folgejahres entrichten.

Beispiel: Erreicht ein Unternehmen im September 2025 einen Umsatz von 51.000 €, kann die VAT-Registrierung bis Jahresende erfolgen und die Zahlungen beginnen erst ab 1. Januar 2026.

Überschreitet der Umsatz jedoch 55.000 €, muss die Registrierung sofort erfolgen, und die Umsatzsteuer ist ab dem Folgemonat zu entrichten.

Registrierungsprozess und Fristen

Die VAT-Registrierung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Antrag bei VID – elektronisch über das EDS-System
  2. Prüfung durch VID – Entscheidung innerhalb von fünf Arbeitstagen
  3. Status als Umsatzsteuerpflichtiger – die Registrierung wird am Tag der Veröffentlichung im EDS-System wirksam

Eine Registrierung kann verweigert werden, wenn:

  • das Unternehmen nicht unter der eingetragenen Adresse erreichbar ist
  • unzureichende Angaben zu den Geschäftstätigkeiten gemacht werden
  • Steuerschulden bestehen

Bei Ablehnung können die Mängel korrigiert und ein neuer Antrag gestellt werden.

Folgen bei unterlassener Registrierung

Unternehmen, die sich trotz Verpflichtung nicht registrieren, müssen mit Sanktionen rechnen:

  • Nachberechnungen der Umsatzsteuer für den gesamten Zeitraum
  • Geldbußen und Verzugszinsen
  • Mögliche Einschränkungen der Geschäftstätigkeit bei schwerwiegendem Verstoß

Rechtzeitige Registrierung und Einhaltung der neuen Vorschriften sind daher essenziell.

Fazit

Die neuen VAT-Regeln ab 2025 haben erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen in Lettland. Ob Handel, Dienstleistung oder Nutzung internationaler Plattformen wie Facebook, Etsy oder Amazon – eine Registrierung kann verpflichtend sein.

Um Strafen zu vermeiden und die Compliance sicherzustellen, sollten Unternehmen ihre Registrierungspflichten frühzeitig prüfen und gegebenenfalls einen Antrag bei VID stellen.

Berger Consulting bietet professionelle Unterstützung bei der Umsatzsteuerregistrierung und Steuerberatung, damit Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Steuerlast effizient verwaltet.

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